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Kapitel 3: Standardisierung und Normen

Als Rechnungslegungsstandards bezeichnet man Regelungen, die sich auf die Behandlung von Geschäftsvorfällen, sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung) beziehen. Die EPSAS sind geplant als einheitliche, europäische Standards für die Rechnungslegung von öffentlichen Organisationen. Es stellte sich die Frage, ob es existierende Standards oder Normen für die Rechnungslegung gibt, die als Vorbild für die EPSAS verwendet werden können, oder auch in Konkurrenz dazu stehen.
Dabei lässt sich unterscheiden, ob sich die Standards an den öffentlichen Sektor oder an privatwirtschaftliche Unternehmen richten. Außerdem lässt sich die Herkunft bzw. Tradition der Standards unterscheiden.

Einerseits gibt es in Deutschland die Tradition, die vom Handelsgesetzbuch HGB und den ergänzenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung geprägt ist. Im Mittelpunkt der Rechnungslegung steht der Gedanke des „vorsichtigen Kaufmanns“. Im Zweifelsfall rechnet sich der Kaufmann ärmer, um zu verhindern, dass er auf Grund eines zu optimistischen Bildes zu viel Gewinn an die Anteilseigentümer ausschüttet und damit die Existenz des Unternehmens gefährdet und die Kreditgeber damit benachteiligt.
Auf der anderen Seite gibt es die angloamerikanische Tradition. Sie basiert weniger auf Gesetzen als auf Standards und Normen. Hier steht eher der Anteilseigentümer im Mittelpunkt, dem ein wahres Bild der Situation gegeben werden soll um ihm einen gerechten Anteil des Erfolges auszahlen zu können.

Rechenlegungsstandards


Vorlage für die EPSAS
Für privatwirtschaftliche Unternehmen gibt es Vorschriften bezüglich der Rechnungslegung. Die Steuerbehörde, die Eigentümer oder andere Stakeholder haben ein Interesse daran zu erfahren, wie die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ist. Dementsprechend gibt es Gesetze zu Steuerbilanzen, aber auch Normen und Vorgaben, wie die Rechnungslegung erfolgen soll. In diesem Kapitel wird auf die Vorgaben aus Standards, Regeln und Gesetzen eingegangen. Ein internationaler Standard, dessen Bedeutung auch in Deutschland immer weiter zunimmt sind die IFRS. Sie werden vom IASB (International Accounting Standards Board entwickelt. In Anlehnung an diese Standards hat die IFAC (International Federation of Accountants) die IPSAS, also Rechnungslegungsstandards für den Public Sector, entwickelt. Es gab nun von der EU-Kommission den Auftrag, zu überprüfen, ob sich die IPSAS als verbindliche Vorgabe für den öffentlichen Sektor in der Europäischen Union eignen. Als Ergebnis dieser Aktivitäten sollen europäische Standards entstehen, die dann EPSAS genannt werden. Die folgende Grafik versucht den Zusammenhang der diversen Standardisierungsorganisationen und Standards zu verdeutlichen.

IPSAS-IFRS

Kapitel 4: EPSAS-Projekt

Das 4. Kapitel beschreibt die Historie und den aktuellen Stand des EPSAS Projektes und gibt einen Ausblick auf die Zukunft. Ziel ist die Einführung bis 2021 auf EU-Ebene. 

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Als Vorlage für ein EPSAS-EInführungs-Projekt steht ein Projektplan in diversen Formaten zum Download zur Verfügung (ProjectLibre, xml für MS Project, Excel).

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